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Zum Ende der Seite springen Stadtverbot für das Auto
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Manfred Placzek
Website Manager


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Dabei seit: 17.02.2006
Beiträge: 5.987

Achtung Stadtverbot für das Auto Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Die Plakettenverordnung von A bis Z - Was seit 1. März anders geworden ist


Die so genannte "Verordnung zum Erlass und zur Änderung von Vorschriften über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge" regelt die Eingruppierung von Kraftfahrzeugen entsprechend ihrer Schadstoffklasse bundesweit einheitlich. Die neue Regelung zur Reduzierung der Umweltbelastung trat am 1. März 2007 in Kraft. Was Autofahrer dann beachten müssen, erklärt ADAC-Experte Thomas Schwarz.

Was wird sich zukünftig ändern?
"Zunächst nichts. Die neue Plakettenverordnung ist Grundlage für die Ausweisung so genannter Umweltzonen, in der Kommunen Fahrzeuge mit hohen Emissionswerten aus Innenstädten verbannen können. Fahrzeuge können entsprechend ihrer Schadstoffklasse mit farblich getrennten Plaketten gekennzeichnet werden, die dann die Zufahrt in die Zonen erlauben oder nicht. Die Abstufung erfolgt in die Schadstoffgruppen 1 bis 4, wobei Gruppe 1 keine Plakette erhält. In Gruppe 4 dagegen fallen besonders emissionsarme Fahrzeuge. München führt frühestens ab Oktober innerhalb des Mittleren Ringes eine Umweltzone ein. Wie die Bestimmung letztendlich genau umgesetzt wird, ist im Moment noch unklar."

Ist die Plakette noch Pflicht?
"Nein. Nur wer künftig Umweltzonen in deutschen Städten befahren will, benötigt eine Plakette. Dies gilt für alle Autofahrer! Erhältlich sind die Plaketten in allen AU-berechtigten Betrieben, den Zulassungsbehörden sowie den technischen Überwachungsvereinen und Werkstätten, die zur Abgasuntersuchung zugelassen sind.

Welche Plaketten gibt es?
"Es gibt drei Plaketten. Schadstoffgruppe zwei erhält eine rote, Gruppe drei eine gelbe und Gruppe vier eine grüne Plakette. In einem Schriftfeld steht jeweils das Kfz-Kennzeichen. Die Zuordnung der Kraftfahrzeuge zu den Schadstoffgruppen erfolgt nach einer in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Emissionsschlüsselnummer.
Unter www.adac.de/plaketten bietet der ADAC ab sofort allen Autobesitzern die Möglichkeit, über die Eingabe der Schadstoffschlüsselnummer aus den Fahrzeugpapieren die Zugehörigkeit zur jeweiligen Schadstoffgruppe einfach und bequem per Internet zu ermitteln."

Lohnt es sich nachzurüsten?
"Bei Fahrzeugen mit hohen Emissionswerten kann sich das Nachrüsten lohnen. Nicht nur, weil sie deshalb in eine günstigere Schadstoffgruppe rutschen. Auch die Steuerlast lässt sich senken, zumal Dieselfahrer mit Fahrzeugen ohne Rußpartikelfilter ab dem 1. April 2007 zusätzlich 1,20 Euro pro angefangenen 100 Kubikzentimeter Hubraum bezahlen."
Auskunft gibt die ADAC Technik-Hotline 01803/ 34 24 66* oder die Fachwerkstatt (*0,09 Euro/Min.).

Quelle: Braunschweiger Zeitung, 17. Maerz 2007, Auto und Verkehr, Seite M02

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Viele Grüße,

Manfred
18.03.2007 11:14 Manfred Placzek ist offline E-Mail an Manfred Placzek senden Homepage von Manfred Placzek Beiträge von Manfred Placzek suchen Nehme Manfred Placzek in deine Freundesliste auf
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