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Zum Ende der Seite springen Interessante Rechtslage / Urteilsspruch
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Ute
unregistriert
traurig Interessante Rechtslage / Urteilsspruch Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Recht: Kein Benzin für Oldtimer nein
Quelle : Yahoo - Dienstag 26. Juni 2007, 15:18 Uhr

Besitzer eines Oldtimers mit einem roten Kennzeichen dürfen mit ihrem Fahrzeug zwar an Oldtimer-Veranstaltungen teilnehmen und zur Werkstatt fahren. Wer sein betagtes Automobil aber zur Tankstelle bewegt, begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.
Das hat nun das Oberlandesgerichts (OLG) Dresden in einem Urteil bestätigt.

In dem verhandelten Fall war der Besitzer eines General Motors-Oldtimers mit rotem Kennzeichen zu einer Ordnungsstrafe von 50 Euro verurteilt worden, weil er mit seinem Wagen zum Tanken gefahren war. Das steuerbegünstigte rote Nummernschild kann für Fahrzeuge beantragt werden, die älter als 30 Jahre (neu ab 2007) sind und weitgehend im Originalzustand belassen wurden.

Wer das Kennzeichen (*) an sein Automobil schraubt, darf es anschließend allerdings nur noch für Probe- und Überführungsfahrten und für Fahrten im Zusammenhang mit organisierten Oldtimerveranstaltungen nutzen. Und nur dann ist Tanken erlaubt. Außerdem darf der Besitzer in die Werkstatt fahren, um den Klassiker warten zu lassen. Laut des von der Deutschen Anwalts-Hotline zitierten Urteilsspruchs umfasst der Begriff Wartung aber nicht das Tanken (Az.: SS (Owi) 213/05).

(*) Hier dürfte es sich ja wohl offensichtlich um ein 07-Kennzeichen handeln ....

Da ich seit 2002 bei meinem 924 auch über solch ein 07-Kennzeichen verfüge, führe ich natürlich auch Fahrtenbucheinträge.
Einen "Tankvorgang" beziehe ich u.a. stets auch einer "Probefahrt oder Werkstattbesuchs" mit ein.

Interessant wäre für mich auch die Defination einer "organisierten Oldtimerveranstaltung" ... sowie "weitesgehend im Originalzustand belassen"

DG Ute
27.06.2007 13:59
Dirk O.
Klassik-Mitglied


Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 484

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Hi Ute,
dann hat wahrscheinlich der Richter "exakt nach dem Buchstaben des Gesetzes" entschieden nein
Ich versuche mal den kompletten Text des Urteils zu bekommen, bin gespannt was genau in der Urteilsbegründung drin steht.
Übrigens: Mein Elfer wäre ja im März 2006 bei der Zulassung auf mich noch nach der alten Rechtslage 07er-Kennzeichen-zulässig gewesen hüpf ,
aber sooo viele Oldtimerveranstaltungen sind bei uns leider nicht ... großes Grinsen

Grüße, Dirk
27.06.2007 19:48 Dirk O. ist offline E-Mail an Dirk O. senden Beiträge von Dirk O. suchen Nehme Dirk O. in deine Freundesliste auf
Klaus Pagel
Klassik-Mitglied


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Dabei seit: 07.03.2006
Beiträge: 204

Mund halten Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Niemand muß bei einer Kontrolle aussagen, wenn/weil er sich damit selbst belasten würde/könnte. Wer es trotzdem tut, darf sich nicht über die Folgen wundern.

Gruß, KLaus

__________________
Unterdessen flieht die Zeit, die unwiederbringliche
(Vergil; Georgica)
27.06.2007 20:15 Klaus Pagel ist offline E-Mail an Klaus Pagel senden Beiträge von Klaus Pagel suchen Nehme Klaus Pagel in deine Freundesliste auf
Ute
unregistriert
Augenzwinkern 07-Anhalter Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ja danke Dir schon mal Dirk...

In den 5 Jahren der 07-Zulassung bin ich mit meinem 924 etwa 3500 km gefahren und bisher noch in keine Verkehrskontrolle damit gekommen großes Grinsen

Ein Freund, der einen "07-Rüsselsheimer" fährt, ist dagegen bereits schon einige Male angehalten und "gecheckt worden" ...

Jedoch interessierte sich hier "die Rennleitung" #polizei# eher mehr für sein Auto
"Oh, so einen hatte ich früher auch mal ... dieses Model sieht man heute ja fast gar nicht mehr ... Mensch so gut gepflegt ..."

... als denn für die Fahrabsichten oder für die Einträge ins Fahrtenbuch ...

Vermutlich wird der betr. General Motors-Fahrer wohl einen "netten Nachbarn" gehabt haben, der ihm den Oldie evtl.
nicht so ganz vergönnt hat Teufel

Da ich mom. ja den neuen Tankgeber erst grad eingebaut bekommen habe, befinde ich mich die nächste Zeit sowieso auf "924-Erprobungsfahrt" Freude
Ansonsten werd ich mich einfach nach Klaus Empfehlung richten Freude

DG Ute
27.06.2007 21:05
Dirk O.
Klassik-Mitglied


Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 484

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Hi Ute und Klaus,
ich vermute, dass die Wahrheit (wie immer) irgendwo in der Mitte liegt. Unter Umständen ist einerseits die Regelung zum 07er Kennzeichen so schlecht "gestrickt", dass der Richter bei einem "Verquatscher" gar nicht anders entscheiden konnte - schließlich muss er sich ja auch an das Gesetz bzw. die entsprechende Verordnung halten. Wofür sich die Rennleitung #polizei# im Einzelfall bei einer Kontrolle interessiert, hm - gut wenn Man(n) oder Frau an "freundlich gesinnte engel Interessenten" gerät beifall . In meiner Gegend fahren nach meiner Schätzung ca. 50% der Pimp-my-Ride-Kisten mit illegalen Umbauten, wen interessierts? Die #polizei# jedenfalls nicht, Geschwindigkeitskontrollen an allen geldbringenden Stellen ist in nein sonst nichts. Gefährlich ist es nur, ohne Eintragung mit einem lauten Auspuff rumzufahren. Deshalb habe ich bei mir gleich nach dem Kauf meines Elfers das links und rechts angeschweißte Doppelrohr wieder auf Serie zurückgerüstet. Dumm nur, dass ich nicht auf die Idee des Klappenauspuffs Augenzwinkern kam. Grüße, Dirk
27.06.2007 21:30 Dirk O. ist offline E-Mail an Dirk O. senden Beiträge von Dirk O. suchen Nehme Dirk O. in deine Freundesliste auf
Dirk O.
Klassik-Mitglied


Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 484

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Hi,
wen es interessiert, Hier ist der Volltext des Beschlusses (bitte blättern, kein Urteil) des OLG Dresden. Interessant ist auf S.3 der erste Abschnitt, es war eine Billig-Tank-Fahrt nach Polen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen . Dann nehmen die Richter noch eine Definierung des Begriffes "Wartung" vor, zum Begriff "organisierte Oldtimerveranstaltung" wird nichts gesagt. Wichtig ist nur, was wir daraus schließen: Vorsicht mit Daher-Reden, manche reden sich buchstäblich um Kopf und Kragen. Grüße, Dirk

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Dirk O.: 28.06.2007 08:24.

28.06.2007 08:22 Dirk O. ist offline E-Mail an Dirk O. senden Beiträge von Dirk O. suchen Nehme Dirk O. in deine Freundesliste auf
Ute
unregistriert
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Dirk ... vielen Dank für Deine Recherche .... Klasse großes Grinsen

Da hat sich diese Billig-Tank-Fahrt für den 07-Fahrer ja nicht wirklich ausgezahlt Teufel
Und wegen 50 EUR Bussgeld dafür eine Rechtsbeschwerde einzulegen ist für mich auch nicht gerade nachzuvollziehen nein

Interessant auch die Defination der Wartung / vorbeugenden Instandhaltung... auf Seite 5 großes Grinsen


DG Ute
28.06.2007 11:49
Dirk O.
Klassik-Mitglied


Dabei seit: 11.10.2006
Beiträge: 484

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Bitte. Nun ist mir allerdings doch klarer, warum die Altersgrenze der Fahrzeuge zur Erteilung der 07er-Kennzeichen von 20 auf 30 Jahre heraufgesetzt wurde Teufel
Es muss also doch allerhand dieser "Vorfälle" gegeben haben.

Grüße, Dirk
28.06.2007 12:18 Dirk O. ist offline E-Mail an Dirk O. senden Beiträge von Dirk O. suchen Nehme Dirk O. in deine Freundesliste auf
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