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Zum Ende der Seite springen Voraussetzung für Oldtimer-Zulassung
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Manfred Placzek
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Dabei seit: 17.02.2006
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Text Voraussetzung für Oldtimer-Zulassung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Oldtimer besitzen in der Regel einen individuellen Zustand und einen individuellen Wert – vom ideellen ganz zu schweigen. Für die Zulassung
gelten aber klare Regeln – und das heißt Nachweis. Ein Oldtimergutachten gibt dementsprechend nicht nur Auskunft über den Originalzustand des
Fahrzeuges - es ist Voraussetzung für die Zulassung mit H-Kennzeichen. Entscheidend hierfür ist neben dem Erhaltungszustand auch das
Vorhandensein wichtiger Nachrüstteile. Darauf weisen die Oldtimerexperten der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung hin.

Grundsätzlich stehen dem Besitzer vier Möglichkeiten offen, um sein klassisches Fahrzeug in den Verkehr zu bringen. Das Oldtimerkennzeichen
(H-Zulassung), das rote Dauerkennzeichen (07er-Zulassung), das Saisonkennzeichen oder aber die reguläre Zulassung.

Für die Erstellung eines Oldtimergutachtens gelten die gesetzlichen Regelungen nach § 23 der StVZO. Seit März 2007 hat der Gesetzgeber ein
einheitliches Mindestalter für Veteranenfahrzeuge festgelegt. Als Oldtimer gelten nur Kraftfahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals am
Straßenverkehr teilgenommen haben. Dabei gilt das Datum der Erstzulassung. Darüber hinaus müssen die Oldtimer nach § 2 Nr. 22 der
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) weitgehend dem Originalzustand entsprechen, sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und der
Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Fahrzeuge, denen vor dem 28.02.2007 ein rotes Dauerkennzeichen zugeteilt wurde, genießen einen so genannten Bestandsschutz. Die
Einstufung als historisches Fahrzeug gilt damit auch weiterhin. Für die Zulassung des Klassikers mit H- oder rotem Dauerkennzeichen ist ein
Oldtimergutachten nach § 23 StVZO notwendig. Es muss von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur erstellt werden.
Der Umfang der Prüfung durch den Sachverständigen hängt davon ab, ob der Eigner für das Fahrzeug eine gültige Betriebserlaubnis vorlegen kann.

Der Sachverständige dokumentiert zunächst den verkehrssicheren Zustand durch eine Hauptuntersuchung (HU). Sind auch alle weiteren
Anforderungen wie Alter und Erhaltungszustand erfüllt, steht dem Oldtimergutachten nichts im Wege. Liegt keine gültige Betriebserlaubnis
vor, prüft der Sachverständige zunächst, ob das Fahrzeug generell den StVZO-Vorschriften („Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge“) entspricht.
Hierbei gelten die Anforderungen, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Abschließend kontrolliert der Sachverständige, ob für das
Fahrzeug alle notwendigen Nachrüstungen vorhanden sind. Dazu zählt die Warnblinkanlage, Diebstahlsicherung und der Geschwindigkeitsmesser.
Sind alle Prüfpunkte erfüllt, erstellen die Sachverständigen das Oldtimergutachten.

Autor: Uschi Kettenmann · 16. Dezember 2009

Quelle: Meinklassiker.com

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Viele Grüße,

Manfred
18.12.2009 15:40 Manfred Placzek ist offline E-Mail an Manfred Placzek senden Homepage von Manfred Placzek Beiträge von Manfred Placzek suchen Nehme Manfred Placzek in deine Freundesliste auf
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