PORSCHE Klassik-Forum
Registrierung Kalender Mitgliederliste Teammitglieder Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite

PORSCHE Klassik-Forum » Talk & Sonstiges » Allgemein und Sonstiges » Kein Nutzungsausfall für Oldtimer » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Kein Nutzungsausfall für Oldtimer
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Manfred Placzek
Website Manager


images/avatars/avatar-62.jpg

Dabei seit: 17.02.2006
Beiträge: 5.987

Pfeil Kein Nutzungsausfall für Oldtimer Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

teht einem Geschädigten während der Reparatur eines Oldtimers zusätzlich ein Zweitwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung, so kann er für
den Oldtimer keinen zusätzlichen Nutzungsausfall geltend machen.

Steht einem Geschädigten während der Reparatur eines Oldtimers zusätzlich ein Zweitwagen der gehobenen Mittelklasse zur Verfügung, kann der für den
Oldtimer keinen zusätzlichen Nutzungsausfall geltend machen. Eine individuelle Schmälerung oder Beeinträchtigung der Fahrfreude stellt für sich allein keinen
vermögensrechtlichen Schaden dar.

Der Fall: Der Oldtimer-Sportwagen des Beklagten wurde bei einem Verkehrsunfall schwer beschädigt. Die Reparatur, während der das Fahrzeug
abgemeldet war, dauerte über ein Jahr. Außer dem Oldtimer war auf den Kläger ein Pkw Mercedes Benz E 200 Kompressor zugelassen. Der Geschädigte
verlangte Nutzungsausfall für 250 Tage und darüber hinaus für weitere 162 Tage Vorhaltekosten. Er trug vor, dass er den Oldtimer unter anderem zu
diversen Fahrten zum Einkaufen, zu Ärzten, zu Verwandten und ähnlichen Alltagszielen eingesetzt habe. Vor Gericht hatte er mit diesem Anliegen
keinen Erfolg.

Zwar ist eine Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer grundsätzlich anerkannt – allerdings müsse die Entbehrung der Nutzung für den
Geschädigten fühlbar sein, erklären ARAG Experten. Im konkreten Fall hätte der Kläger auf den Mercedes Benz E 200 Kompressor im Rahmen
seiner alltäglichen Lebensführung zurückgreifen können. Ihm sind zwar Fahrvergnügen und Auffälligkeitswert entgangen, aber dies sind
immaterielle Beeinträchtigungen, die sich auf die subjektive Wertschätzung des Klägers bezögen. "Eine individuelle Genussschmälerung stelle für sich
allein keinen vermögensrechtlichen Schaden dar (OLG Düsseldorf, Az.: I-1 U 50/11)".

Quelle: motor-informations-dienst.de

__________________
Viele Grüße,

Manfred
22.03.2012 15:11 Manfred Placzek ist offline E-Mail an Manfred Placzek senden Homepage von Manfred Placzek Beiträge von Manfred Placzek suchen Nehme Manfred Placzek in deine Freundesliste auf
Ulrich Hasselmann
Klassik-Mitglied


Dabei seit: 18.04.2006
Beiträge: 188

Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Das Urteil scheint mir richtig und nachvollziehbar zu sein, wenngleich mir die gegenteilige Auffassung sympathischer ist....

__________________
Viele luftgeboxte Grüße aus dem Harz,

Ulrich
22.03.2012 20:57 Ulrich Hasselmann ist offline E-Mail an Ulrich Hasselmann senden Homepage von Ulrich Hasselmann Beiträge von Ulrich Hasselmann suchen Nehme Ulrich Hasselmann in deine Freundesliste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
PORSCHE Klassik-Forum » Talk & Sonstiges » Allgemein und Sonstiges » Kein Nutzungsausfall für Oldtimer

Impressum

Forensoftware: Burning Board 2.3.4, entwickelt von WoltLab GmbH